Mehr als nur Aushilfen

Studentische Hilfskräfte

„Das macht mein HiWi“ – nicht selten fällt an Hochschulen dieser Satz, wenn es um die Übernahme von Aufgaben in Lehre oder Forschung geht. Die Abkürzung steht für den „Hilfswissenschaftler“ oder – in die Verwaltungssprache des Personalwesens übersetzt – die „wissenschaftliche Hilfskraft“ (wenn schon ein Abschluss vorhanden ist) beziehungsweise die „studentische Hilfskraft“ (wenn dies nicht der Fall ist). Da mit „HiWi“ während der Zeit der Nationalsozialistischen Diktatur auch die sogenannten „Hilfswilligen“ – Hilfskräfte der Wehrmacht und der SS, die man aus den Reihen der Bevölkerung in den besetzten Teilen der Sowjetunion zwangsrekrutierte – bezeichnet wurden, haben sich SHK und WHK als alternative Abkürzungen etabliert.

Arten von Hilfstätigkeiten

Ein „HiWi“ ist also ein Studierender, der oder die „Wissenschaft“ durch die Übernahme von Hilfstätigkeiten unterstützt – was hat man sich darunter denn nun aber ganz konkret vorzustellen?

Hilfstätigkeiten, die bereits während des Studiums übernommen werden können, fallen grundsätzlich sowohl in der Lehre als auch der Forschung an. In der Lehre unterstützen studentische Hilfskräfte ihre Professorinnen und Professoren beispielsweise bei der Vorbereitung, Aktualisierung und Korrektur von Lehrmaterialien, bei der Planung und Durchführung von Seminaren, Workshops oder Exkursionen oder auch bei der Pflege von Webseiten oder der Betreuung von Online-Foren mit Lehrbezug. In der Forschung sind je nach Fachgebiet und spezifischem Forschungsprojekt nahezu beliebige Tätigkeiten denkbar – von der Literaturrecherche und der Datenauswertung über die Mitarbeit in Laboren und die Organisation von Tagungen und anderen Veranstaltungen bis hin zur Durchführung und Transkription von Interviews.

HiWi überreicht Professorin eine Arbeit
Bildquelle: Uwe Manschwetus erstellt mit DALL-E

Unmittelbar zugeordnet ist man dabei meist nicht einem Fachbereich oder einem Forschungsprojekt, sondern ganz konkret einer Professorin oder einem Professor, die oder der als Dienstvorgesetzter fungiert und Aufgaben definiert und kontrolliert, Leistungen bewertet und – ganz wichtig – irgendwann auch das Arbeitszeugnis formuliert, das man sich vor dem Verlassen der Hochschule auf jeden Fall für den späteren Lebenslauf ausstellen lassen sollte.

Die Höhe der Vergütung

Die Höhe der Vergütung hängt dabei – wie bereits eingangs erwähnt – von der eigenen Vorbildung ab. Studierende, die bereits über einen Studienabschluss – also einen Bachelor oder sogar einen Master – verfügen, werden als „wissenschaftliche Hilfskräfte“ etwas besser bezahlt als die „studentischen Hilfskräfte“, die noch keinen Abschluss vorweisen können. Die Stundensätze sind Schwankungen unterworfen und bewegen sich in Sachsen-Anhalt derzeit zwischen 12 und 14 Euro. Bleibt man insgesamt unter der Einkommensgrenze für Minijobs (früher 450 Euro, aktuell 538 Euro im Monat), ist die Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig und zieht auch keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nach sich. Einen eigenständigen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, wie er von vielen Betriebsräten und Gewerkschaften seit Jahren gefordert wird, gibt es derzeit mit dem TV Stud III lediglich im Bundesland Berlin – dort dafür aber immerhin schon seit den 1990er Jahren.

Befristete Arbeitsverträge

Die Arbeitsverträge für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte sind fast immer befristet und meist entweder an die Semesterzeiten oder aber an die Laufzeiten von Forschungsprojekten gebunden. Die Aufnahme einer solchen Tätigkeit wird nicht auf die maximale Befristungsdauer für Doktorandinnen und Doktoranden von – nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) – derzeit sechs Jahren bis zum Abschluss der Promotion angerechnet – man „verbaut“ sich durch solche Jobs also keine spätere Promotionsstelle. Bei sonstigen mit oder ohne Sachgrund befristeten Tätigkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) kann dagegen eine vollständige oder anteilige Anrechnung von „HiWi-Zeiten“ erfolgen.

Sonderform „Studentischer Beschäftigter“

Eine Sonderform der Beschäftigung stellt die Einstellung als „studentischer Beschäftigter“ dar, die auf Basis des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erfolgt, wenn Studierende nicht hilfsweise in Forschung und Lehre, sondern als ganz reguläre (und meist ungelernte) Arbeitskräfte an Hochschulen beschäftigt werden – etwa in Bibliotheken, Sekretariaten oder Rechenzentren. Im Gegensatz zu klassischen HiWi-Verträgen, kann diese Art der Anstellung für spätere Promotionsstellen allerdings problematisch sein.

Da studentische Beschäftigte je nach Bundesland, Hochschule und Art ihrer Finanzierung (über hochschuleigene Gelder oder Fremdmittel) anders in den Statistiken erfasst werden, fehlen verlässliche Zahlen darüber, wie viele Studierende bundesweit einer derartigen Nebentätigkeit nachgehen – mindestens 140.000 sollen, bis zu 400.000 könnten es sein. Bei rund 2,9 Millionen Studierenden ist – geht man vom Mittel der genannten Beschäftigungszahlen aus – also etwa jeder zehnte nebenbei an der eigenen Hochschule angestellt. Die große Anzahl unterstreicht die enorme Bedeutung der vermeintlichen Hilfskräfte, ohne die an vielen Hochschulen nur noch wenig ginge.

Problem der Abhängigkeit

Ein Nachteil studentischer Arbeitsverträge soll nicht verschwiegen werden: Wenn der Fachvorgesetzte gleichzeitig der Professor ist, von dem man noch gute Noten erhalten oder die eigene Abschlussarbeit oder Promotion betreut bekommen möchte, ist das Arbeitsverhältnis nicht immer frei von Interessenskonflikten – und kann durch das Machtungleichgewicht durchaus negativ beeinträchtigt werden. An vielen Hochschulen gibt es aber Mediationsdienste oder Ombudspersonen, an die man sich in solchen Fällen wenden kann.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich – obwohl es für Studierende finanziell durchaus lukrativere Nebenjobs außerhalb der Hochschule gibt – kaum eine andere Tätigkeit so gut mit Studieninhalten und -zielen kombinieren lässt. Ein Job als studentische Hilfskraft ist – neben dem als Tutorin oder Tutor – nicht selten die beste Gelegenheit, um schon während des Studiums eng mit einer Professorin oder einem Professor zusammenzuarbeiten, deren Lehr- oder Forschungsthemen näher kennenzulernen oder sich intensiv mit Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens zu befassen, die man für Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten später mit Sicherheit noch brauchen wird. Als Einstieg in die akademische Arbeitswelt und zur Vernetzung innerhalb der eigenen Hochschule bietet eine solche Stelle also zahlreiche Vorteile. Gerade Studierende, die sich mit dem Gedanken tragen, nach dem Studium eventuell noch zu promovieren oder anderweitig im Wissenschaftsbetrieb zu verbleiben, kann man daher nur anraten, sich auf inhaltlich attraktive „HiWi“-Jobs zu bewerben – auch wenn es hierfür ein paar Euro weniger geben sollte als für Webdesign, Kellnern oder Nachhilfe.

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