Sich im Paragrafendschungel zurechtzufinden, ist nicht immer leicht. Die passende Studienliteratur hilft, den Überblick zu behalten. Aber was braucht man wirklich? Und wie findet man das Richtige? Dieser Beitrag gibt Tipps für die persönliche Packliste.
Wer schon einmal als Backpacker unterwegs war weiß, wie schweres Gepäck einem die Reisefreude echt verleiden kann. Ganz ähnlich ist es im Studium. Ballast mit sich herumzuschleppen, den man doch nicht nutzt, ist wenig hilfreich. Mit der richtigen Ausrüstung
Und was gehört in das „Studiengepäck“? Sofern Rechtsfächer auf den Studienplan stehen, kommt man an einschlägiger Studienliteratur nicht vorbei. Die Auswahl hängt davon ab,
Diese Blogserie ist ja in erste Linie (aber nicht nur) für Nichtjuristen gedacht. Für sie eignet sich Studienliteratur meist nicht so gut, die sich vornehmlich an Juristen wendet. Schließlich steht regelmäßig viel weniger Zeit zur Verfügung, um sich in die Materie einzuarbeiten. Gerade Einsteiger fühlen sich von der Stofffülle schnell erschlagen. Man sieht den sprichwörtlichen Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Hier ein paar Anregungen, um das „richtige“ Studiengepäck für sich zu schnüren.
Ganz egal, was für ein Rechtsfach man auch studiert: An den einschlägigen Gesetzen kommt man in aller Regel nicht vorbei. Die sind schon für kleines Geld zu haben. Welche Gesetze erforderlich und in den Prüfungen zugelassen sind, bekommt man in der Vorlesung gesagt.
Die Gesetze sind so etwas wie ein Kompass, um sich im Paragrafendschungel besser zu orientieren. Eigentlich sind Gesetze nichts anderes als ein riesiger (und zudem erlaubter!) Spickzettel. Denn was im Gesetz steht, braucht man nicht zu lernen. Man kann sich dann ganz darauf konzentrieren, diesen „Kompass“ richtig zu nutzen (dazu auch der Beitrag „Gesetze knacken wie Houdini„).
Ein Tipp: Zwar stehen Gesetze auch im Internet, sodass man sich in Vorlesungen oder zum Vor- und Nacharbeiten damit behelfen kann. Allerdings sind Computer, Smartphones, Tablets etc. in Prüfungen zumeist ja nicht erlaubt. Dazu muss man die eigenen (aktuellen!) Gesetzestexte mitbringen. Besser ist es daher, sich gleich an das richtige „Werkzeug“ zu gewöhnen. Dann lassen sich die einschlägigen Paragrafen auch im Ernstfall aufstöbern, ohne viel Zeit zu verlieren.
Viele Dozenten stellen begleitend zur Vorlesung Präsentationen, ganze Skripte oder sonstige Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Sie geben meist nicht nur einen groben Überblick zu den behandelten Themen, sondern sind oft sogar recht detailliert.
Solche Materialien sind ebenfalls Teil der Studienliteratur. Zusammen mit den Gesetzen bieten sie eine gute Lerngrundlage – vorausgesetzt man nutzt sie richtig. Wenig sinnvoll ist es, die Unterlagen erst einmal zu sammeln und zu horten, um sie dann kurz vor den Prüfungen wieder hervorzuzaubern und einen Blick hineinzuwerfen. Besser man nutzt diese Arbeitsunterlagen dafür, wozu sie gedacht sind: Als Hilfsmittel mit denen man schon vorlesungsbegleitend arbeitet!
Oft enthalten diese Materialien weitere Hinweise auf vertiefende Literatur oder einschlägige Rechtsprechung. Um es gleich zu sagen: Das muss man nicht alles lesen – jedenfalls dann nicht, wenn man kein klassisches Jurastudium absolviert. Sehen Sie die Hinweise eher als Anregung, um etwas gezielt nachzulesen.
Lehrbücher erklären ein Rechtsgebiet. Sie können sehr umfangreich sein oder knapp ausfallen. Das Angebot ist wirklich immens. Da für jeden Geschmack etwas dabei ist, gilt einmal mehr: Wer die Wahl hat, hat die Qual. Einige Titel wenden sich gerade an Einsteiger und Studierende mit Jura als Nebenfach, weshalb man die durchaus in die nähere Wahl ziehen sollte. Manche Lehrbücher verknüpfen auch Theorie und Praxis, indem Beispiele und Falllösungen eingebunden sind.
Muss man sich Lehrbücher anschaffen? Nicht unbedingt. Viele Hochschulbibliotheken sind gut sortiert. Man kann Studienliteratur zum einen dort entleihen (es sollte möglichst die aktuelle Auflage sein) oder direkt vor Ort damit lernen. Ein Nachteil: Man darf nichts hineinschreiben oder markieren. Daher lässt sich mit eigenen Büchern viel besser arbeiten. So werden aus Lehrbüchern Lernbücher!
Oft wird Studierenden empfohlen, sich zunächst verschiedene Lehrbücher anzusehen und dann selbst zu entscheiden, welche einem zusagen. Gerade Einsteigern fällt das aber schwer, weil ganz einfach die Erfahrung fehlt. Tipp hier: Fragen Sie Dozenten, höhere Semester oder im gut sortierten Fachbuchhandel nach Einstiegsliteratur für Ihr Studium.
Im Übrigen gilt die Maxime: Weniger ist mehr. Besser man arbeitet mit einem Lehrbuch intensiv, als mit mehreren nur halbherzig. Ein Lehrbuch, mit dem man gut zurechtkommt, ist meist vollkommen ausreichend.
Speziell in der juristischen Ausbildung gibt es als Alternative zu klassischen Lehrbüchern auch Skripte sogenannter Repetitorien (z. B. von Alpmann Schmidt oder Hemmer). Sofern es um das „Basiswissen“ oder die „Basics“ geht, kann es durchaus auch für Nichtjuristen lohnen, dort mal einen Blick hineinzuwerfen.
Eine Besonderheit bei juristischen Fächern ist das Lösen von Fällen. Wenn die Rechtsanwendung im Studium eine Rolle spielt, dann können Fallsammlungen eine sinnvolle Ergänzung sein. Hier gibt es wiederum Angebote für jedes Niveau und zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Für Einsteiger von Interesse sind etwa (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und in alphabetischer Reihenfolge):
Solche Fallsammlungen sind ebenfalls in vielen Bibliotheken vorhanden. Sie eignen sich sowohl für das Selbststudium, als auch für die Arbeit in einer Lerngruppe.
Es gibt noch weitere Literatur, um einzelne Aspekte zu vertiefen oder spezielle Fragen zu beantworten. Im Studienalltag sollte man aber auch immer den Aufwand und Nutzen im Blick behalten. Die nachfolgende Literatur braucht man nicht anzuschaffen. Interessant sein kann sie aber beispielsweise beim Abfassen einer Hausarbeit. Auch hierzu wieder ein Überblick:
Das Angebot an Studienliteratur ist heute unüberschaubar. Man kann es aber auch positiv ausdrücken: Für jeden ist etwas dabei. Egal ob man Jura als Nebenfach hat oder aber ein klassisches Jurastudium absolviert, empfiehlt es sich, ein eigenes Paket an Studienliteratur zu schnüren. Gesetzestexte, ausgeteilte Arbeitsmateriealien und ein Lehrbuch gehören dabei zur Standardausrüstung. Bei der Auswahl von Lehrbüchern kann man viel von Journalisten lernen. Eine bekannte Recherchestrategie lautet beispielsweise: Erst das Allgemeine, dann das Spezielle. Alles auf einmal können zu wollen, geht leicht in die Hose. Daher ist es auch im Studium ratsam, zunächst auf Einsteigerliteratur zurückzugreifen, die einen Überblick gibt und Grundlagen vermittelt. Das richtige Vorgehen ist also:
„Erst die Grundlagen beherrschen und sich später um Details kümmern!“
Abschließend – wie immer – noch einmal alles als zusammenfassendes Schaubild:
Gibt es eigene Erfahrungen mit Studienliteratur? Dann hinterlasse einen Kommentar. Du kennst andere, denen die Anregungen nützen können? Dann teile den Beitrag mit Freunden.
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Mein Freund studiert Jura und möchte Anwalt für Familienrecht werden. Ich überlege gerade, was ich hm unterstützendes schenken kann. Danke für den Tipp, dass Fallsammlungen sehr hilfreich sind.
Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag! Mein Freund befindet sich inmitten seines Jurastudiums, da er später als Anwalt arbeiten möchten. Ich werde ihm die hier präsentierten Fallsammlungen zeigen, damit er sein Wissen vertiefen oder erweitern kann. Danke für den Artikel!