Für Jura muss man bekanntlich gar nicht so viel wissen, Hauptsache man weiß, wo es steht. In diesem populären Spruch steckt viel Wahres. Ganz ohne Kenntnisse geht es aber auch nicht. Doch wie soll man alles in den Kopf bekommen? Karteikarten helfen dabei – und das nicht nur, wenn es um Fakten geht.
Karteikarten ganz einfach selbst anfertigen
Eigentlich scheint es so einfach: Man knöpft sich einige Lehrmaterialien vor, liest dies und das und hofft darauf, man werde das Gelesene schon irgendwie behalten. Aber da macht uns unser Köpfchen mal eben einen Strich durch die Rechnung. Denn schon nach kurzer Zeit ist das Meiste vom Gelesenen bereits wieder vergessen.
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Lernen ist tatsächlich ein stetes Bemühen gegen das Vergessen. Mit den richtigen Werkzeugen lässt sich da aber was machen. Eine wirksame Möglichkeit: Das Lernen mit Karteikarten. Kein Wunder, dass die Arbeit mit Karteikarten auch bei Rechtsfächern beliebt ist. Sie hat gleich mehrere Vorteile. Karteikarten
- sind vielfältig einsetzbar
- lassen sich überall mit hinnehmen
- schaffen eine willkommene Möglichkeit, „Leerzeiten“ zu überbrücken.
- ermöglichen es, den Lernstoff wirklich zu behalten
Klar, das Anfertigen von Karteikarten kostet Zeit. Die ist aber durchaus sinnvoll investiert. Denn schon mit dem Erstellen eigener Karteikarten ist ein Lerneffekt verbunden.
Das Ziel beim Lernen ist es ja, bestimmte Informationen (z. B. aus einer Vorlesung oder einem Lehrbuch) im Langzeitgedächtnis zu verankern. Studien haben herausgefunden, dass dies umso besser gelingt, je aktiver man das Lernen angeht. Besonders effektiv ist es dabei, kleinere oder größere Aufgaben zu lösen. Genau hier setzt die Karteikartenmethode an. Dabei werden die Lerninhalte im Frage-Antwort-Modus aufbereitet. Das klappt mit den zwei Seiten einer Karteikarte ganz hervorragend. Anstatt die Lerninhalte nur passiv durch Lesen wahrzunehmen, wird das Lernen mit Karteikarten zum aktiven Tun mit einer Art eingebautem Erinnerungsmechanismus. Und genau das macht diese Methode so effektiv. Denn erst wer sich an die Lerninhalte erinnert, hat wirklich etwas gelernt.
Schon beim Anfertigen von Karteikarten lohnt es sich, ein paar Punkte zu beachten. Einfach aus einem Lehrbuch etwas herauszuschreiben (womöglich noch wortwörtlich) bringt nämlich nicht viel. Offen gestanden bringt es gar nichts. Aber was dann?
Eine Karteikarte hat ja zwei Seiten. Die kann und sollte man natürlich beide nutzen. Ob man sich übrigens für linierte, karierte oder Karteikarten in blanko entscheidet, bleibt jedem selbst überlassen. Das gilt auch für die Größe. Sie sollten allerdings nicht zu groß sein. Sonst ist die Versuchung zu groß, zu viele Inhalte auf eine Karteikarte zu packen. Aber auch hier gilt: Weniger ist mehr. Daher hält man die Inhalte eher knapp und kompakt. Als ganz brauchbar erwiesen haben sich Karteikarten der Größe DIN-A 6. Da lässt sich ein Stapel auch ganz gut mal für unterwegs einpacken.
Ebenfalls hilfreich können elektronische Karteikarten sein. Mit einem Smartphone oder Tablet hat man so alles dabei. Für das Erstellen solcher Kateikarten gibt es verschiedene Systeme, wie etwa die Plattform Anki (auf Englisch; ein paar einführende Informationen auf Deutsch zur Arbeit mit Anki finden sich hier).
Die Vorderseite einer Karteikarte
Zunächst zur Vorderseite. Wie gestaltet man die? Am besten teilt man sie in zwei Bereiche auf: Einen kleineren oberen Teil und einen größeren unteren Teil; sie lassen sich auch optisch leicht voneinander trennen, etwa durch eine durchgezogene Linie.
- Oberer Teil: Im oberen Bereich links oder rechts (das ist egal), kann man einen Hinweis anbringen, auf welches Rechtsgebiet sich die Karteikarte bezieht: Also beispielsweise „Bürgerliches Recht“ oder, wenn es etwas konkreter sein soll, „BGB – Allgemeiner Teil“, „BGB – Schuldrecht“, „BGB – Sachenrecht“, „Europarecht“, „Verwaltungsrecht“ oder welche Rechtsmaterie eben sonst so ansteht. Das hat zum einen den Vorteil, dass sich die einzelnen Karteikarten leichter richtig zuordnen lassen, was wichtig ist, wenn die Inhalte aufeinander aufbauen. Zum anderen hilft es beim Lernen selbst: Damit sich die Zusammenhänge besser erschließen, empfiehlt es sich nämlich, zusammengehörige Karteikarten auch „im Bündel“ zu lernen. Viele Details zu kennen bringt schließlich auch nichts, wenn man dabei den Wald vor lauter Bäumen gar nicht mehr sieht.
- Unterer Teil: Da das Lernen mit Karteikarten auf der Abfragemethode beruht, es also darum geht, kleinere selbstgestellte Aufgaben zu lösen, kommt auf die Vorderseite im unteren Teil eine Frage. Hier ein Beispiel: „Was sind die Rechtsfolgen und die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung?“. Es muss aber nicht zwingend eine Frage sein. Ebenso gut können sich dort auch mehrere Fragen zu einem Themengebiet finden, wie etwa: Wo ist die Stellvertretung im BGB geregelt?, 2. Was ist die Rechtsfolge einer wirksamen Stellvertretung?, 3. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Stellvertretung wirksam? Oder: Wie ist die Haftung bei einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) ausgestaltet hinsichtlich a) der Gesellschaft und b) der Gesellschafter?
Mit Karteikarten lässt sich so ziemlich alles lernen: Faktenwissen, Definitionen, Teilbereiche einzelner Rechtsgebiete, ja selbst kurze Fälle (samt Lösungen auf der Rückseite) und anderes mehr …
Tipp: Oft wird es sich anbieten, offene Fragen zu formulieren. Anders als geschlossene Fragen, die sich jeweils nur mit einem „Ja“ oder „Nein“ beantworten lassen, regen offene Fragen dazu an, eine Frage umfassender zu beantworten. Zu den offenen Fragen zählen insbesondere alle W-Fragen, wie z. B. Was? Wie? Warum? …
Die Rückseite einer Karteikarte
Auf die Rückseite der Karteikarte kommt die jeweilige Antwort. Die sollte keineswegs möglichst umfassend, sondern im Gegenteil eher knapp ausfallen. Oft genügen bereits wenige Stichworte. Es braucht durchaus etwas Übung, sich auf wesentliche Dinge zu beschränken. Hilfreich ist es auch, mit weiteren Strukturelementen zu arbeiten (Nummerierungen, Aufzählungszeichen, Unterstreichungen etc.). Gegebenenfalls lassen sich noch eigene Anmerkungen und Hinweise ergänzen (z. B. zur Prüfungsrelevanz etc.).
Bezogen auf die obigen Fragen 1 bis 3 könnte die Rückseite wie folgt aussehen:
- §§ 164 ff. BGB
- Rechtsfolge: Willenserklärung des Vertreters wirkt für und gegen den Vertretenen.
- Voraussetzungen (§ 164 Abs. 1 BGB):
- Abgabe einer eigenen Willenserklärung
- im fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip!)
- mit Vertretungsmacht – entweder rechtsgeschäftlich als Vollmacht (§ 167 Abs. 2 BGB) oder gesetzlich (z. B. § 1629 BGB – elterliche Sorge)
Achtung: Klausurrelevant!
Mit Karteikarten arbeiten – So funktioniert’s
Wie arbeitet man nun mit selbst erstellten Karteikarten? Dazu hat es sich bewährt, eine Box mit mehreren Fächern zu nutzen. Drei bis fünf Fächer sind völlig ausreichend. Eine solche Box gibt es für alle Karteikartengrößen und kostet nicht viel. Mit ein bisschen Geschick lässt sie sich auch ganz einfach selbst basteln.
Am Anfang landen alle neuen Karteikarten im vorderen Fach. Weil es ja die Idee ist, ein bestimmtes Wissen im Langzeitgedächtnis zu verankern, knöpft man sich die Karteikarten immer wieder mal vor. Das geht ja auch unterwegs, etwa in der U-Bahn, irgendwo im Wartezimmer oder vielleicht doch beim Entspannen am Badesee – Lernen-to-go quasi.
Gelingt es, die Fragen richtig zu beantworten (den Gesetzestext darf und sollte man dabei immer benutzen!), landen die gekonnten Fragen dann zunächst im zweiten Fach, bei nochmaliger richtiger Beantwortung im dritten Fach und so weiter. Wurde eine Frage falsch beantwortet, geht es wieder zurück auf null und die (noch) nicht gekonnte Karteikarte kommt erneut in das erste Fach. Und das Spiel geht wieder von vorne los.
Die Karteikarten aus dem ersten Fach wird man sich in aller Regel häufiger vorknöpfen müssen. Je besser man die Inhalte dann „drauf“ hat, desto größer dürfen die zeitlichen Abstände werden.
Wie schon erwähnt, liegt der besondere Nutzen dieses Lernens in dem Sicherinnern: Man wiederholt die Inhalte nicht nur, sondern man zwingt sich selbst dazu, sich die relevanten Inhalte ins Gedächtnis zu rufen. Gerade dieses Erinnern ist der Schlüssel zum Erfolg. Dieser Schlüssel wird aber nur dann „passen“, wenn man sich selbst nichts vormacht.
Tipps für die eigene Lernstrategie
Hier noch ein paar weitere Tipps, um das Lernen mit Karteikarten in die eigene Lernstrategie zu integrieren.
- Die Karteikarten möglichst im laufenden Semester erstellen (am besten gleich zeitnah zur Nachbereitung einer Vorlesung). Dann lässt sich damit vor den Prüfungen gezielt lernen. Kurz vor den Prüfungen selbst wird dafür meist keine Zeit mehr bleiben.
- Auch beim Lernen mit Karteikarten gilt die schon erwähnte Devise „Weniger ist mehr“. Es ist nicht erforderlich, jede Menge Karteikarten zu allen Einzelheiten zu erstellen. Viel hilfreicher ist es gerade für Einsteiger, sich zunächst auf Grundlagen und Zusammenhänge und damit das Wesentliche zu konzentrieren.
- Die Arbeit mit Karteikarten lässt sich auch mit weiteren Lerntechniken verknüpfen. So lassen sich auf der Rückseite auch Mind-Maps unterbringen.
- Wie stets beim Lernen gilt auch beim Lernen mit Karteikarten: Die Arbeit damit wird nur dann zum Lernturbo, wenn man konsequent dranbleibt.
- Mit Karteikarten kann man auch die Zusammenarbeit in einer Lerngruppe „aufpeppen“. Mehr zur Lerngruppe gibt es übrigens im Beitrag „Eine gute Idee – Die Lerngruppe“.
Abschließend noch ein Hinweis: Man kann auch vorgefertigte Jura- Karteikarten kaufen. Die gibt es für die unterschiedlichsten Rechtsgebiete und für Einsteiger ebenso wie für Fortgeschrittene. Damit spart man sich durchaus Zeit für das Anfertigen eigener Karteikarten. Wie schon erwähnt, hat aber selbst das ja schon einen Lerneffekt. Außerdem muss man durch vorgefertigte Karteikarten manchmal erst „durchsteigen“. Aber natürlich lassen sich auch solche Karteikarten problemlos durch eigene Anmerkungen ergänzen.
Erfolgsmomente
- Lerninhalte gelangen in das Langzeitgedächtnis
- Fortschritte werden tatsächlich sichtbar (was zusätzlich motiviert)
- Prüfungsvorbereitungen gelingen zielgerichteter und einfacher
- Effektives Lernen trotzt dem Vergessen
Das Wichtigste auf einen Blick
Gibt es eigene Erfahrungen beim Lernen mit Karteikarten? Welche weiteren Vor- und Nachteile bestehen? Du kennst andere, denen die Anregungen nützen können? Dann teile den Beitrag mit Freunden.