Exmatrikulation (gegebenenfalls auch Beurlaubung, Studiengangwechsel)
Facebook-Gesicht Mark Zuckerberg hat es ebenso ereilt wie Regisseur und Oscar-Preisträger Stephen Spielberg, Microsoft-Gründer Bill Gates, Apple-Pionier Steve Jobs, Comedian und Schauspielerin Anke Engelke, Entertainer Stefan Raab oder Gitarren-Gott Eric Clapton: Sie alle haben mehr oder weniger freiwillig das Handtuch geworfen und ihr Studium an den Nagel gehängt: „Sorry. Aber ich bin raus!“
Egal ob man nun ein Studium erfolgreich beendet, sich vorher aus freien Stücken verabschiedet oder womöglich gezwungenermaßen das Studienleben drangeben muss, am Ende steht die so genannte Exmatrikulation. Zugegeben, sonderlich charmant klingt der Begriff nicht. Schon dieses „Ex“ erinnert doch irgendwie an „Schluss. Aus. Vorbei“, oder? Und tatsächlich: Wer automatisch exmatrikuliert wird oder einen entsprechenden Antrag stellt, der wird von der Liste der Studierenden gestrichen. Das Verzeichnis der Studierenden nennt man übrigens Matrikel (so wird auch ein Schuh daraus, weshalb Sie eine Matrikelnummer haben!). Die Exmatrikulation ist also das Gegenstück zur Immatrikulation, bei der man sich zum Studienbeginn an einer Hochschule einschreibt. Details zu alledem regeln die Landeshochschulgesetze und die jeweiligen Immatrikulationsordnungen der Hochschulen.
Mit der Exmatrikulation ist Mitgliedschaft an der Universität oder Hochschule also passé; der Studienplatz ist wieder für andere Studenten frei. Damit entfallen natürlich auch ein paar Privilegien und Annehmlichkeiten. Will man weiter in der Mensa essen, zahlt man als Gast regelmäßig mehr. Auch die Sache mit dem Semesterticket hat sich dann erledigt. Wollen Sie die Bibliothek weiterhin nutzen, lohnt es sich auf jeden Fall nach einem Ausweis für Ehemalige zu fragen. Viele Hochschulen bieten das an.
Auch wenn man durch die Exmatrikulation vielleicht auf das eine oder andere verzichten muss, besteht doch zumeist kein Grund, deprimiert zu sein. Regelmäßig ist die Exmatrikulation ja ein gutes Zeichen. Sie haben nämlich sämtliche Prüfungen gemeistert und ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Sofern Sie keinen Antrag auf vorzeitige Exmatrikulation stellen, erfolgt sie automatisch zum Ende des laufenden Semesters. Bis dahin bleiben Sie also pro forma eingeschrieben (und können bis dahin auch noch die Annehmlichkeiten nutzen).
Man kann der Hochschule natürlich auch vor Abschluss des Studiums den Rücken kehren. Typische Gründe dafür: Man möchte an einer anderen Hochschule weiterstudieren oder die Lebensplanung hat sich geändert und die Weichenstellungen stehen auf eine berufliche Neuorientierung – ganz ohne Studium. Dann können Sie ebenfalls einen Exmatrikulationsantrag stellen. Aber aufgepasst: Sofern nicht besondere Gründe vorliegen, sind bei der Exmatrikulation in Eigenregie ein paar Formalitäten und Fristen zu beachten. Die nötigen Formulare erhalten Sie bei den entsprechenden Stellen (die heißen z. B. Studierendensekretariat, Dezernat für studentische Angelegenheiten). Auf der Suche nach den passenden Formularen werden Sie regelmäßig auch online im Inter- bzw. Intranet der Hochschule fündig.
Tja, und dann gibt es da noch die Zwangsexmatrikulation. Sie ist für die Betroffenen meist unerfreulich und erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls automatisch. Eine Zwangsexmatrikulation kommt etwa in Betracht, wenn man
- sich nicht ordnungsgemäß zurückmeldet.
- etwaige Studiengebühren oder Semesterbeiträge nicht zahlt.
- es versäumt, relevante Versicherungsbescheinigungen (Krankenversicherung) einzureichen.
- bestimmte Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden oder vorgesehene Leistungsnachweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht erbracht hat.
- sich besonders unangemessen verhält und aufgrund eines Ordnungsverstoßes vom Studium ausgeschlossen wird (Gewaltanwendung, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen, wiederholte Verstöße gegen das Hausrecht etc.).
- sich die Immatrikulation „erschlichen“ hat (z.B. durch Zwang, Täuschung oder Bestechung).
Manches kann man selbst schnell korrigieren, will man nicht die endgültige Exmatrikulation riskieren (etwa das Nachreichen von Versicherungsbescheinigungen). Dann ist man gegebenenfalls wieder im Spiel. In anderen Fällen ist das weitaus schwieriger. Hat man eine oder mehrere Prüfungen endgültig nicht bestanden, bleibt es natürlich unbenommen, die eigenen Rechte geltend zu machen, Widerspruch einzulegen und/oder sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Immerhin geht es ja um nicht weniger als die eigene berufliche Zukunft.
Ist man exmatrikuliert und ist der Studentenstatus damit offiziell erloschen, sind gegebenenfalls noch ein paar Dinge zu beachten: So müssen Sie beispielsweise die Krankenkasse und gegebenenfalls das BAföG-Amt informieren. Gegebenenfalls ändert sich ja Ihr Versicherungsschutz oder es ist zu prüfen, inwieweit noch ein Anspruch auf BAföG besteht. Wenn Sie ein Studiendarlehen beziehen oder Unterstützung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie auch dort den Kontakt suchen.
Nur nebenbei: Sollten Sie nicht komplett aussteigen, sondern eine Auszeit nehmen wollen (oder müssen), denken Sie statt an eine Exmatrikulation an eine Beurlaubung. Während des Urlaubssemesters sind Sie weiter mit allen Rechten und Pflichten eingeschrieben; das Urlaubssemester wird Ihnen aber nicht als Fachsemester angerechnet. Näheres regeln die einschlägigen Immatrikulationsordnungen der Hochschulen. Voraussetzung ist ein entsprechender Grund. Solche Gründe können etwa gesundheitlicher Natur sein, einen Studienaufenthalt im Ausland betreffen, eine Schwangerschaft zum Gegenstand haben oder auf diversen soziale Gründen beruhen (z. B. Mutterschutz oder die Pflege naher Angehöriger). Entsprechende Anträge erhalten Sie wieder bei den zuständigen Stellen Ihrer Hochschule.
Falls Sie weiterhin an Ihrer Hochschule weiter bleiben möchten und „nur“ den Studiengang wechseln wollen, dann brauchen Sie sich ebenfalls nicht zu exmatrikulieren. Wenn Sie einen solchen Antrag stellen wollen, dann sind allerdings wieder bestimmte Stichtage zu berücksichtigen. Bei einem Studiengangwechsel empfiehlt es sich vorab die Studienberatung zu kontaktieren und ein paar Tipps einzuholen.
Und was tun bei einer Zwangsimmatrikulation oder bei einem Studienabbruch? Einige sind vielleicht happy, weil endlich eine Last abfällt. Anderen kommen vor allem bei nicht bestandenen Prüfungen Selbstzweifel. In jedem Fall geht es auch dann weiter. Es besteht also kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Viele Hochschulen bieten speziell für diese Fälle Beratungsangebote. Die sollten Sie unbedingt nutzen. Ein Studienabbruch, ja selbst eine Zwangsexmatrikulation lassen sich durchaus positiv „verkaufen“, vorausgesetzt, man zeigt sich selbstbewusst und eine Spur selbstkritisch. Sollten Sie z. B. in einem Vorstellungsgespräch auf den vermeintlichen „Karriereknick“ angesprochen werden, kontern Sie doch wie folgt: „Das Studium war auf jeden Fall eine wichtige Erfahrung. Erst dadurch habe ich gemerkt, dass sich vor allem praxisorientiert arbeiten möchte.“ Wie sagte es doch Steve Jobs in seiner berühmten Abschlussrede im Sommer 2005 vor Absolventen der Stanford Universität, nachdem man ihn zwischenzeitlich bei Apple vor die Tür gesetzt hatte? „Man hatte mich rausgeworfen, aber ich brannte noch immer. Und so beschloss ich, neu anzufangen“.
Illustration: Ellen Burgdorf auf Basis von bikablo