Wo die Fäden zusammenlaufen

Rektor, Rektorat, Präsident und Präsidium

Hinter die Kulissen einer Hochschule zu schauen kann eine recht verzwickte Angelegenheit sein. Zum einen bekommt man es im Studium nicht immer mit allen Beteiligten direkt zu tun. Zum anderen ist so eine Hochschule ein ziemlich komplexes Gebilde – beinahe wie der menschliche Körper. Apropos „Körper“. Nur nebenbei: Wussten Sie, dass staatliche Hochschulen rechtlich gesehen meist Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und von den jeweiligen Bundesländern getragen werden (anders übrigens als private Hochschulen, die häufig in Form einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz: gGmbH – geführt werden)? Der Vergleich passt übrigens noch in anderer Hinsicht: Ebenso wie der menschliche Körper „Organe“ hat, funktioniert auch eine Hochschule nur, wenn dort die entsprechenden „Organe“ (die nennt man tatsächlich so!) besetzt sind.

Rektor bikablo

Bei öffentlichen Hochschulen sind es vor allem zwei zentrale Organe: zum einen das Rektorat (manchmal gibt es stattdessen auch ein Präsidium) und zum anderen der Senat. Bei privaten Hochschulen ist es etwas anders. Dort gibt es eine Geschäftsführung mit einer Präsidentin oder einem Präsidenten als Sprecher(in) der Geschäftsführung.

Bikablo Rektor

Das Rektorat bzw. das Präsidium leitet die Hochschule, uns zwar eigenverantwortlich. So steht es regelmäßig in den entsprechenden Landeshochschulgesetzen. Wenn Sie so wollen, dann laufen dort alle Fäden zusammen. Mitglieder des Rektorats oder des Präsidiums sind der Rektor oder die Rektorin (bei einem Präsidium der Präsident oder die Präsidentin). Die sitzen also gewissermaßen im Chefsessel. Und da man schwerlich alles alleine machen kann, gibt es regelmäßig bis zu drei so genannte Prorektoren oder Prorektorinnen; sie verantworten jeweils bestimmte Bereiche, etwa die Hochschulentwicklung, die Internationalisierung, Forschung & Lehre oder andere Bereiche. Der jeweilige Aufgabenzuschnitt kann sich von Hochschule zu Hochschule durchaus unterscheiden. Komplettiert wird die Runde noch durch den Kanzler oder Kanzlerin als Chef der Hochschulverwaltung.

Im Rektorat kümmert man sich vor allem um übergeordnete Aufgaben, die nach außen wirken oder intern die Hochschule selbst betreffen: Wie soll sich die Hochschule künftig entwickeln? Wie steht es um die Studienmöglichkeiten? Wie lassen sich Forschung und Lehre anpassen? Und schließlich: Wie sollen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel und Personalstellen verteilt werden? Wichtige Fragen, die gegebenenfalls auch mit den Fachbereichen abgestimmt und im Senat erörtert werden.

Bikablo Rektor

Was die Aufgabenverteilung im Rektorat betrifft, so muss man differenzieren: Der Kanzler als Mitglied des Rektorats kümmert sich insbesondere um den Haushalt aber auch die Liegenschaften sowie die Personalverwaltung. Hier geht es gewissermaßen um das Tagesgeschäft. Davon zu unterscheiden sind die Aufgaben des Rektors oder der Rektorin bzw. des Präsidenten oder der Präsidenten. Sie leiten das Rektorat oder das Präsidium und vertreten die Hochschule, haben also eine herausgehobene und zugleich auch repräsentative Funktion. Ihnen obliegt es insbesondere, die Beschlüsse des Senats vorzubereiten und umzusetzen. Letztlich tragen sie auch dafür Sorge, dass die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichsten Einrichtungen der Hochschule, den Lehrenden sowie weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und natürlich auch den Studierenden möglichst reibungslos fusioniert. Wenn es einmal ganz besonders dringlich ist, dann ist man auch befugt, eigenverantwortlich die nötigen Maßnahmen zu treffen.

Bikablo Rektor
Bikablo Rektor

Aus der Sicht von Studierenden ist es natürlich vor allem von Interesse, dass rund um das Studium und die Prüfungen alles klappt. Auch hier trägt das Rektorat eine besondere Verantwortung und schaut darauf, dass die Lehr- und Prüfungsverpflichtungen eingehalten werden. Gegebenenfalls hat man seitens des Rektorats sogar ein Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber dem Dekan oder der Dekanin eines Fachbereichs. Zudem können die Mitglieder des Rektorats an den Sitzungen aller Organe (z. B. der Fachbereiche) teilnehmen, was auch dem gegenseitigen Austausch zu Gute kommt und daher oft gelebte Praxis ist. Das Rektorat einer Hochschule ist damit zugleich eine wichtige „Kommunikationszentrale“: Von dort aus werden beispielsweise wichtige Informationen an die jeweiligen Fachbereiche weitergeleitet. Das ist aber keine Einbahnstraße. Umgekehrt sind die Dekane der Fachbereiche ihrerseits gehalten den dem Rektorat Rede und Antwort zu stehen, wenn es um Angelegenheiten geht, die die Leitung der Hochschule betreffen.

Sie sehen: Die Aufgaben sind überaus vielfältig und die Verantwortungsbereiche immens. Nebenbei ist das kaum zu schaffen. Deshalb übernimmt der jeweilige Rektor bzw. Präsident dieses Amt hauptberuflich. Und wie kommt man in dieses Amt? Indem man dazu vom Senat gewählt wird. Wer aus der Professorenschaft Interesse daran hat, ein solches Amt zu übernehmen, kann sich bewerben und den Hut in den Ring werfen. Nach der Wahl hat man die Möglichkeit seine „Mannschaft“ zusammenzustellen und Kandidaten für die Prorektorate zu benennen, die dann ebenfalls aus dem Kreis der hochschulangehörigen Professorinnen oder Professoren gewählt werden. Die Amtszeit liegt zwischen vier und sechs Jahren mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Details zu alledem sind übrigens in der so genannten Grundordnung festgelegt.

Illustration: Ellen Burgdorf auf Basis von bikablo.

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