Das große Ding drehen

Akademischer Senat

Sicher werden Sie irgendwann im Rahmen Ihres Studiums einmal über den Begriff „Senat“ stolpern. Oder sind Sie es schon? Wenn Sie Berlin, Hamburg oder Bremen kennen, dann denken Sie vielleicht an Senate als die Landesregierungen dieser Stadtstaaten. Und wer Jura studiert, mag einwerfen: „Senate? Das sind doch die Spruchkörper höherer Gerichte!“. Stimmt alles. Ebenso wie in manchen Ländern Senate im parlamentarischen System eine Rolle spielen, wie etwa in Frankreich, Italien oder den USA.

Akademischer Senat bikablo Hochschule Skizze

Nun werden Sie vielleicht fragen, und was, bitte schön, hat das alles mit meiner Hochschule zu tun? Selbstverwaltung heißt das Zauberwort: Hochschulen regeln ihre Angelegenheiten ja selbst und in eigener Verantwortung. Und bei alledem kommt dem so genannten „akademischen Senat“ oder einfach nur dem „Senat“ eine herausragende Stellung zu. Dieses Gremium ist neben dem Rektorat (bzw. dem Präsidium) das zweite zentrale Selbstverwaltungsorgan einer Hochschule. Und es ist vor allem eines: Das maßgebliche Entscheidungsgremium, wenn es um Belange von grundsätzlicher Bedeutung geht. Was der Senat beschließt, wird später vom Rektorat umgesetzt.

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Nehmen Sie beispielsweise die so genannte Grundordnung, die vom Senat beschlossen wird. Nie davon gehört? Auch wenn man im Studium damit tatsächlich kaum direkt in Berührung kommt, ist sie doch die wichtigste Rechtsgrundlage einer Hochschule. Sie ist gewissermaßen so etwas wie die Verfassung der Hochschule. Als solche regelt sie die grundlegenden Aspekte, wie beispielsweise den inneren Aufbau sowie die Organe der Hochschule (samt der Ordnungen für die Verwaltung und Benutzung der Hochschuleinrichtungen, wie etwa der Bibliothek etc.).

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Aber das ist natürlich längst nicht alles. Hochschulen müssen sich heute zunehmend dem Wettbewerb stellen. So ist es auch Aufgabe des Senats, die Ausrichtung der Hochschule zu begleiten, über Haushaltsvorschläge und den Hochschulentwicklungsplan zu beraten sowie gegebenenfalls über etwaige Forschungsschwerpunkte zu entscheiden. Wohin soll sich die Hochschule entwickeln? Hier gibt der Senat die Richtung vor.

Für Studierende vielleicht noch interessanter – ganz sicher aber relevanter – sind Entscheidungen rund um die Ausgestaltung des Studiums. Selbstredend, dass der Senat auch hier mit im Boot ist, etwa wenn es um das Einrichten, die Änderung oder die Aufhebung von Studiengängen geht. Nicht selten betreffen viele Tagesordnungspunkte einer (manchmal lange dauernden) Senatssitzung die Verabschiedung oder Anpassung von Studien- oder Prüfungsordnungen. Ebenfalls ganz grundlegend sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Forschung und Lehre, der Weiterbildung und sonstiger Dienstleistungen, die von Seiten der Hochschule erbracht werden. Und nicht beschließt der Senat im Rahmen von Berufungsverfahren über Vorschläge zur Berufung von Professorinnen und Professoren.

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Sie sehen, die Aufgaben und Themen des akademischen Senats einer Hochschule sind wirklich breit gefächert. Damit alles möglichst effektiv läuft, kann der Senat Kommissionen einrichten. Die widmen sich dann ausgewählten Aspekten. So finden sich beispielsweise Kommissionen zu Haushalts- und Strukturfragen, Forschungsaspekten, Studium, Qualitätsmanagement und Weiterbildung, internationalen Angelegenheiten, Informations- und Kommunikationstechnologien oder zur hochschulbergreifenden Zusammenarbeit sowie der Bibliothek. In solchen oder anderen Kommissionen werden z. B. Projekte begleitet oder Vorschläge für die regelmäßig stattfindenden Senatssitzungen erarbeitet.

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Gerade weil im Senat manchmal wichtige Weichen gestellt werden, geht es mitunter auch hoch her und es wird rege debattiert. Die Mitarbeit im Senat kann also eine spannende Aufgabe sein, gerade auch deshalb, weil sich wie sonst wohl nur selten die Gelegenheit bietet, nicht bloß hinter die Kulissen zu schauen, sondern alles aktiv mit zu gestalten.

Womit sich eine letzte Frage stellt: Wer sitzt eigentlich im Senat? Da sind zunächst die Mitglieder des Rektorats, wobei der Rektor bzw. die Rektorin regelmäßig als Vorsitzende/r die Senatssitzungen leitet. Sofern nicht als Mitglieder des Senats gewählt nehmen auch die Dekane der Fachbereiche regelmäßig an den Senatssitzungen beratend teil. Ebenfalls mit am Tisch sitzt in der Regel die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule. Die weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Senats werden aus den verschiedenen Statusgruppen der Hochschule gewählt. Man begegnet also Vertretern aus der Professorenschaft ebenso wie weiteren Beschäftigten aus dem akademischen Bereich, der Verwaltung und Technik und natürlich der Studentenschaft selbst. Und die Amtszeit? Sie variiert je nach Statusgruppe und kann bis zu vier Jahren betragen. Bei studentischen Vertretern ist sie in der Regel aber kürzer (meist ein Jahr). Es gibt ja schließlich auch noch andere Dinge zu tun. Studieren beispielsweise.

Illustration: Ellen Burgdorf auf Basis von bikablo.

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