Ganz nah dran

Fakultät, Fachbereich und Fachbereichsrat

Sie verfolgen regelmäßig die Artikelserie auf diesem Blog rund um das Thema „In 50 Schritten zum Hochschulinsider“? Dann werden Ihnen gewiss schon Begriffe wie „Fakultät“, „Fachbereich“ und „Fachbereichsrat“ aufgefallen sein, nicht wahr? Sollten Sie womöglich den Eindruck gewonnen haben, dass es sich dabei um nicht ganz unbedeutende Einheiten Ihrer Hochschule handelt – dann liegen Sie völlig richtig. Tatsächlich spielt sich gerade dort vieles von dem ab, was Ihren persönlichen Studienalltag prägt, sicher weit mehr als an manchen anderen Stellen. Grund genug also, heute einmal ein Auge darauf zu werfen und sich ein genaueres Bild davon zu verschaffen.

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Starten wir mit dem Fachbereich. Das ist die kleinste Organisationseinheit einer Hochschule, wenn es um Forschung und Lehre geht. Wenn Sie das mit dem Aufbau des Unternehmens vergleichen wollen, dann sind die einzelnen Fachbereiche so etwas wie Abteilungen innerhalb eines Unternehmens. Jeder Fachbereich hat einen Schwerpunkt und bündelt die dazugehörenden Studiengänge: Ein wirtschaftsbezogenes Studium kann man beispielsweise an einem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften absolvieren, Verwaltungswissenschaften am Fachbereich Verwaltungswissenschaften studieren und so fort. Bei Hochschulen mit Habilitationsmöglichkeit heißen diese Einheiten auch Fakultäten (nur nebenbei: die ⇨ Habilitation ist hierzulande die höchste Abschlussprüfung; sie ist oft Voraussetzung für eine wissenschaftliche Karriere als Professor). So lässt sich Jura regelmäßig an einer rechtswissenschaftlichen, Medizin an einer medizinischen Fakultät studieren. Zu den Angehörigen eines Fachbereichs oder einer Fakultät gehören all diejenigen, die dort entweder in einem Studiengang immatrikuliert sind (also die Studierenden) oder dort hauptberuflich arbeiten.

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An einem Fachbereich und einer Fakultät ist man also ganz nah dran an der Basis, auch wenn Sie es wahrscheinlich nicht direkt merken. In den Fachbereichen und Fakultäten kümmert man sich beispielsweise darum, Interessenten hinsichtlich ihres Studiums zu beraten oder bei der Zulassung zu unterstützen. Und wenn Sie einmal eingeschrieben sind, dann werden Sie vermutlich auch interessiert daran sein, Ihr Studium möglichst in der Regelstudienzeit abschließen zu können (jedenfalls dann, wenn Sie selbst daran entsprechend mitwirken). Ihr Studium soll also in geordneten Bahnen verlaufen. Den Rahmen dafür schafft man auf Fachbereichs- und Fakultätsebene: Dort werden Studiengänge organisiert und die einschlägigen Prüfungen abgenommen. Dementsprechend ist man auch dafür verantwortlich, ein ordnungsgemäßes Lehrangebot sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen ihre Lehraufgaben erfüllen. Weil für eine Hochschule ja das Prinzip der Selbstverwaltung gilt, regelt der Fachbereich seine Interna selbst. Dazu zählt insbesondere, die zur Verfügung stehenden Personal- und Sachmittel zu verwalten. Verantwortlich dafür ist man an der Spitze eines Fachbereichs oder einer Fakultät, im Dekanat.

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Und weil wir gerade schon bei der Selbstverwaltung sind. Hier gibt es nun doch einen gravierenden Unterschied zu den Abteilungen innerhalb eines Unternehmens. Fachbereiche oder Fakultäten sind vergleichsweise unabhängig. Deshalb braucht man auch ein Organ, wenn es darum geht, die internen Weichen zu stellen und über die fachbereichs- bzw. fakultätsbezogenen Belange zu befinden. Diese Aufgabe kommt dem Fachbereichsrat zu (der übrigens auch bei Fakultäten manchmal so und  manchmal Fakultätsrat genannt wird). Er ist das einschlägige Beschlussorgan. Dort werden aktuelle Themen diskutiert sowie etwaige Maßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht. Das gilt zumindest so weit, wie nicht das Tagesgeschäft betroffen ist und man im Dekanat eigenverantwortlich entscheiden kann.

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Was beschäftigt also den Fachbereichsrat in seinen turnusmäßigen (meist monatlichen) Sitzungen? Er befindet z. B. über die Studien- und Prüfungsordnungen bzw. Änderungen (bevor die dann dem Rektorat und schließlich dem Senat zur weiteren Beschlussfassung zugehen) und er segnet auch die Lehrplanung ab. Auf der Tagesordnung einer Sitzung des Fachbereichsrats finden sich darüber hinaus vielfältige Punkte, etwa wenn es um die Weiterentwicklung des Fachbereichs oder der Fakultät geht: Welche übergreifenden Aktivitäten sind  geplant? Wo sollen Forschungsschwerpunkte gesetzt werden? Wie lässt sich die Qualität der Lehre verbessern? Dies sind nur einige von vielen möglichen Aspekten. Gerade weil die Themen breit gestreut sein können, werden für bestimmte Angelegenheiten manchmal auch Kommissionen gebildet: Ist etwa eine neue Professur zu besetzen, wird sich damit eine vom Fachbereichsrat eingesetzte Berufungskommission  befassen, um einen Berufungsvorschlag zu erarbeiten.

Wenn Sie sich dafür interessieren, was an Ihrem Fachbereich so läuft, dann schnuppern Sie doch in die Sitzungen rein. Die sind – von wenigen nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten einmal abgesehen (etwa bei Personalfragen) – für alle Angehörigen zugänglich. Besorgen Sie sich einfach die Termine der nächsten Sitzungen und machen Sie sich vielleicht auch mit der Tagesordnung vertraut. Informationen bekommen Sie ebenfalls im Dekanat. Dort werden die Sitzungen ja vorbereitet und dort werden später die getroffenen Beschlüsse umgesetzt. Daher ist es auch nicht überraschend, dass die Dekanin bzw. der Dekan die Sitzungen des Fachbereichsrats leitet.

Oder noch besser: Warum wirken Sie nicht selbst mit? Vertreten ist ja nicht nur die Professorenschaft, sondern dem Fachbereichsrat gehören auch andere Gruppen an: Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Angehörige der Hochschulverwaltung ebenso wie Vertreter der Studenten. Die Amtszeit beträgt regelmäßig vier Jahre aus, ist bei Studenten aber mit einem Jahr regelmäßig kürzer bemessen.

Illustration: Ellen Burgdorf auf Basis von bikablo.

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